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Kurzzeitpflege

Es kann immer zu Situationen kommen, in denen eine Kurzzeitpflege notwendig ist.

Gründe hierfür können sein:

  • Sie können sich nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht alleine versorgen, benötigen Pflege und Unterstützung.
  • Die Angehörigen müssen nach einem Krankenhausaufenthalt für den pflegebedürftigen Menschen notwendige Unterstützung oder Pflegehilfsmittel (z. B. Pflegebett o. ä.) organisieren.
  • Sie benötigen nach einer schweren Erkrankung eine kompetente und individuelle Nachsorge, die nur durch Fachpersonal durchgeführt werden kann.
  • Der Sie pflegende Angehörige erkrankt, muss selbst versorgt oder stationär behandelt werden.

Und noch vieles mehr!

Sie sehen: Die Gründe eine Kurzzeit-/Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen sind vielfältig und individuell. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten bis 28 Tage im Kalenderjahr. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind von dem pflegebedürftigen Menschen selbst zu tragen.

Sie haben noch Fragen? Dann stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Sie haben Interesse?

Weitere Informationen zum Entgelt sowie Broschüren und Formulare finden Sie bei unseren Infomaterialien.

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